"Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird gemäß § 24 Abs. 2 HG eine Gleichstellungskommission gebildet. Die Gleichstellungskommission besteht aus sechzehn Wahlmitgliedern sowie der Gleichstellungsbeauftragten als stimmberechtigte Vorsitzende; in ihr sollen die vier Mitgliedergruppen nach § 11 Abs. 1 HG paritätisch vertreten sein. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt, ihre Amtszeit entspricht der des Senats. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung."
Die Gleichstellungskommission ist für die Amtszeit bis zum 31.03.2024 vom Senat gewählt.
Anträge
Anträge, die in den Aufgabenbereich der Gleichstellungskommission fallen, können von den Fakultäten gestellt werden. Die Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor einem Sitzungstermin bei der Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Halbfas (halbfas[at]uni-wuppertal.de), eingereicht werden. Die Vorsitzende entscheidet je nach Umfang der Tagesordnung über den Zeitpunkt der Beratung.
Mitglieder der Gleichstellungskommission
Gruppe der Hochschullehrer*innen
Prof. Dr. Volker Remmert, Fakultät 1 Prof. Dr. Christine Volkmann, Fakultät 3 Prof. Dr.-Ing. Dietmar Tutsch, Fakultät 6 Jun.-Prof. Dr. Miriam Schwarzenthal, School of Education
Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Dr. Volker Mittendorf, Fakultät 2 Dr. Julian Rautenberg, Fakultät 4 Charlotte Reinhardt, Fakultät 7 Dr.-Ing. Gabriele Hoeborn, IZ III
Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
Kirsten Jacobi, Fakultät 1 Christiane Freyer, Fakultät 6 Anke Helfer, Fakultät 7 Bettina Sattler, School of Education
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