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Die Gleichstellungskommission

Die Grundordnung der Bergischen Universität von 2015 regelt das Amt der Gleichstellungskommission in § 11 Abs. 4 wie folgt:

"Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird gemäß § 24 Abs. 2 HG eine Gleichstellungskommission gebildet. Die Gleichstellungskommission besteht aus sechzehn Wahlmitgliedern sowie der Gleichstellungsbeauftragten als stimmberechtigte Vorsitzende; in ihr sollen die vier Mitgliedergruppen nach § 11 Abs. 1 HG paritätisch vertreten sein. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt, ihre Amtszeit entspricht der des Senats. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung."

Die Gleichstellungskommission ist für die Amtszeit bis zum 31.03.2028 vom Senat gewählt. Eine Übersicht über die gewählten Mitglieder und ggf. Vertreter*innen finden Sie hier.

Anträge

Anträge, die in den Aufgabenbereich der Gleichstellungskommission fallen, können von den Fakultäten gestellt werden. Die Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor einem Sitzungstermin bei der Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Halbfas (halbfas[at]uni-wuppertal.de), eingereicht werden. Die Vorsitzende entscheidet je nach Umfang der Tagesordnung über den Zeitpunkt der Beratung.

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