Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

An der Bergischen Universität wurde mit der Einführung des Amtes der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten eine möglichst einheitliche Regelung für alle Fakultäten präferiert, die darauf abstellt, dass es eine Gleichstellungsbeauftragte für Berufungsangelegenheiten gibt und eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, die zugleich auch Stellvertreterin ist. Die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sollte möglichst aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen oder jener der akademischen Mitarbeiterinnen kommen (Empfehlungen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten).

Unabhängig von dieser Empfehlung ist die Vergabe der statusgruppenbezogenen Positionen unterschiedlich in den Fakultäten geregelt worden, so dass sich die nachfolgende Aufstellung a) und b) idealerweise noch an der Empfehlung orientiert, das Aufgabenspektrum aber grundsätzlich bestehen bleibt

a) Professorin für Berufungsangelegenheiten
(einschl. Zielquoten bei Neuberufungen)
 

  • Begleitung der Verfahren (direkt oder indirekt)
  • Abgabe von Stellungnahmen für Berufungskommissionen und Fakultätsrat
  • Möglichkeit, ein Sondervotum abzugeben
  • Controlling der Vergabe von Vertretungsprofessuren an Frauen (Zielgröße 50 %)


b) Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen

  • Stellungnahme zu den dezentralen Gleichstellungsplänen und Controlling der Umsetzung und Mitwirkung an Fortschreibung
  • Beratung bei fakultätsbezogenen Zielvereinbarungen und Zielgesprächen
  • Mitwirkung an Profilbildung der Fakultät
  • Mitwirkung an der geschlechterparitätischen Besetzung der Gremien
  • Beratung von Beschäftigten und Studierenden (Vereinbarkeit, sexuelle Belästigung, Höhergruppierung, Förderung wiss. weiblicher Nachwuchs etc.)

Aufgaben nach dem Hochschulzukunftsgesetz (HZG)

Nach dem HZG ist die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte rechtliche Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte überträgt den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten als ihren Stellvertreterinnen in Ausübung ihrer fachlichen Weisungsfreiheit nach § 17 LGG NRW allgemeine oder einzelfallbezogene Kompetenzen, Aufgaben und Pflichten in den gesetzlich festgelegten Aufgabenfeldern:

  • Mitwirkung in Gremien
  • Stellenbesetzungsverfahren
  • Strukturplan und Mittelverteilung
  • Beratung bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Fakultät
  • Allgemeine Beratung im Gleichstellungskontext
  • Kontaktperson zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte ist in Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten weisungsfrei.

Rechtliche Arbeitsgrundlagen

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Hochschulzukunftsgesetz NRW (§ 24, § 11c, § 37a)
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG
  • Hochschulentwicklungsplan (Handlungsfeld Gleichstellung)
  • Ziel- und Leistungsvereinbarungen des Landes NRW
  • Leitbild der Universität
  • Grundordnung (§ 2 Aufgaben)
  • Genderkonzept und Genderleitlinie
  • Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der BUW
  • Gleichstellungsplan der Fakultät

Nach dem Hochschulgesetz NRW vom 16. September 2014 bestellen Fakultäten Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretungen. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Fakultät hin. Sie können in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fakultätsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien der Fakultät mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Sie werden über alle relevanten Angelegenheiten informiert und in alle Gremien eingeladen. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Darüber hinaus sind die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsbelange in ihren Organisationseinheiten. Sie sind beratend in die Fortschreibung der Gleichstellungspläne eingebunden und wirken an der fakultätsadäquaten Profilierung mit.

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte auf Fakultätsebene und wirken so an der Ausgestaltung der universitätseigenen Gleichstellungsziele mit.

Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung hat die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte das Recht,

  • an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen, zu denen sie wie ein Mitglied zu laden und zu informieren ist
  • alle relevanten Unterlagen einzufordern
  • Sondervoten in allen Instanzen des Berufungsverfahrens abzugeben
  • gleichstellungspolitische Themen ins Bewusstsein zu rücken
  • durch gekonntes Argumentieren auf die Verteilung von Fakultätsmitteln Einfluss zu nehmen
  • an der profilbildenden Weiterentwicklung der Fakultät bzw. der Fächer mitzuwirken

Amtierende dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

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