Gleichstellungsbeauftragte

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von der Rektorin oder dem Rektor bestellt und wirken auf die Erfüllung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags der Universität hin. Sie werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Darüber hinaus sind die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsbelange aller Hochschulmitglieder.

Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten

Team der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellungspläne und -konzepte

Rechtliche Grundlagen

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