Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungskommission

Die Grundordnung der Bergischen Universität von 2015 regelt das Amt der Gleichstellungskommission in § 11 Abs. 4 wie folgt:

"Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird gemäß § 24 Abs. 2 HG eine Gleichstellungskommission gebildet. Die Gleichstellungskommission besteht aus sechzehn Wahlmitgliedern sowie der Gleichstellungsbeauftragten als stimmberechtigte Vorsitzende; in ihr sollen die vier Mitgliedergruppen nach § 11 Abs. 1 HG paritätisch vertreten sein. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt, ihre Amtszeit entspricht der des Senats. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung."

Die Gleichstellungskommission ist für die Amtszeit bis zum 31.03.2024 vom Senat gewählt.

Anträge

Anträge, die in den Aufgabenbereich der Gleichstellungskommission fallen, können von den Fakultäten gestellt werden. Die Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor einem Sitzungstermin bei der Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Halbfas (halbfas[at]uni-wuppertal.de), eingereicht werden. Die Vorsitzende entscheidet je nach Umfang der Tagesordnung über den Zeitpunkt der Beratung.

Mitglieder der Gleichstellungskommission

Gruppe der Hochschullehrer*innen

Jun.-Prof. Dr. Cécile Stehrenberger, Fakultät 1
Prof. Dr. Christine Volkmann, Fakultät 3
Prof. Dr.-Ing. Dietmar Tutsch, Fakultät 6
Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Fakultät 2

Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

Dr. Volker Mittendorf, Fakultät 2
Dr. Julian Rautenberg, Fakultät 4
Charlotte Reinhardt, Fakultät 7
Laura Rehberger, Fakultät 6

Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Ina Hibbeln-Beck, Fakultät 4
Daniela Planz, Fakultät 4
Anke Helfer, Fakultät 7
Bettina Sattler, School of Education

Gruppe der Studierenden

Solveig Klebert, Fakultät 1
Laura-Sophie Schardt, Fakultät 2
Matthias Zipse, Fakultät 4
Karla Schäfer, Fakultät 3

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