Gleichstellungsbeauftragte

Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragte

Die Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten werden von den Fakultäten bestellt und wirken auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Fakultät hin. Sie können in Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fakultätsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien der Fakultät mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Sie werden über alle relevanten Angelegenheiten informiert und in alle Gremien eingeladen. Ihre Amtszeit beträgt 2 Jahre.

Darüber hinaus sind die Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpersonen für Gleichstellungsbelange in ihren Organisationseinheiten. Sie sind beratend in die Fortschreibung der Gleichstellungspläne eingebunden und wirken an der fakultätsadäquaten Profilierung mit.

Aufgaben

Amtierende Gleichstellungsbeauftragte nach Fakultät

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