Tätigkeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragten

Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsarbeit wird im Liniensystem von einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten und 2 Stellvertreterinnen wahrgenommen, die für die Dauer von 4 Jahren gewählt und von der Rektorin oder dem Rektor bestellt werden. Dabei bietet die Gender-Leitlinie einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

Gender-Leitlinie

„Die Förderung von Frauen in Wissenschaft, Studium und Lehre, insbesondere in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist ein zentrales Ziel der Bergischen Universität. Die Hochschule hat hierzu ein Genderprofil entwickelt, mit dem sie die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf anstrebt. Sie erachtet das Qualifikations- und Kreativitätspotenzial von Frauen als wichtige Ressource, die zur Vielfalt, Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft beiträgt. Die Hochschule schafft und fördert Strukturen, in denen sich Potenziale von Frauen und Männern frei von Rollenzuschreibungen entfalten lassen. Das setzt voraus, dass bei allen Vorschlägen und Entscheidungen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten sind.“ Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören:

  • die Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, der Fakultäten, der Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags, die tatsächliche Gleichstellung in der gesamten Hochschule herzustellen
  • die Mitwirkung bei der Entwicklungsplanung der Hochschule und den Zielvereinbarungen
  • die Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung der Gleichstellungspläne und des Genderkonzeptes
  • die Mitarbeit in der Gleichstellungskommission als stimmberechtigte Vorsitzende
  • die Mitwirkung in Personal- und Organisationsangelegenheiten
  • die Beratung und Unterstützung der Hochschulmitglieder in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
  • die Mitwirkung in Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen, insbesondere im Bereich der Qualifizierung, Karriereförderung und -entwicklung von Frauen und Männern aus der Genderperspektive
  • die Unterstützung bei Forschungsanträgen
  • die Initiierung und Unterstützung von Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie
  • die Mitwirkung bei der indikatorisierten Mittelbildung
  • die Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Marketingmaßnahmen

Der Auszug aus dem Leitbild der Bergischen Universität Wuppertal, der sich auf Gleichstellungsfragen bezieht:

"Im Zuge der Stärkung verschiedenster Elemente von Lehre, Forschung und Transfer legt die Bergische Universität Wert auf eine positiv-kooperative Organisationskultur, auf variable Möglichkeiten der gezielten Weiterbildung und -entwicklung ihrer Mitglieder, auf einen wertschätzenden Umgang mit Vielfalt, auf ein familienfreundliches Klima sowie auf eine nachhaltige Politik der Chancengleichheit von Frauen und Männern. So will sie dazu beitragen, die Potenziale und Leistungen beider Geschlechter bestmöglich zur Geltung zu bringen, insgesamt die Arbeitsbedingungen an der Universität attraktiv zu gestalten und auch dadurch zusätzliche Spitzenkräfte für Forschung und Lehre in Wuppertal zu gewinnen."

Dokumente

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